Verkehrsrecht

Verkehrsrecht

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht ist Rechtsanwalt Roman Kaminski Ihr Ansprechpartner für rechtliche Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit der Nutzung oder des An- und Verkaufes eines Fahrzeuges ergeben können.

Im Vordergrund steht dabei einerseits die Abwicklung von Verkehrsunfallgeschehen. Oftmals geriert sich die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners als vermeintlicher Freund und Helfer bei der Schadensabwicklung. Tatsächlich könnten die Interessen jedoch nicht unterschiedlicher liegen. Die Fragestellungen im Zusammenhang mit einem Unfallgeschehen sind meist vielfältig und komplex. Von der korrekten Restwertermittlung über den merkantilen Minderwert bis hin zum angemessenen Schmerzensgeld oder der richtigen Haftungsquote gilt es verschiedene Fallstricke zu beachten. Sie sind gut beraten, die Schadensabwicklung in die Hände eines Experten zu legen. Sofern Ansprüche durchgesetzt werden können, muss die Versicherung des Gegners darüber hinaus auch die Anwaltskosten übernehmen.

Auch wenn sich Probleme im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung eines Fahrzeuges abzeichnen, steht Ihnen Rechtsanwalt Kaminski mit seiner Expertise zur Seite. Nicht selten entpuppt sich das als technisch einwandfrei erworbene Fahrzeug im Nachhinein als mangelhaft. Ob Sie gegen den Verkäufer vorgehen – oder aber als solcher erfolgreich unberechtigte Ansprüche abwehren können, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wir klären die Erfolgsaussichten und vertreten Sie notfalls vor Gericht.

Zum anderen verteidigt Herr Rechtsanwalt Kaminski Sie in sämtlichen denkbaren Auseinandersetzungen mit den Ordnungsbehörden. Ein Missgeschick im Straßenverkehr geschieht schnell und kann unter Umständen erhebliche Nachteile mit sich bringen. Unabhängig davon ob Sie „geblitzt“ wurden, Ihnen eine Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr vorgeworfen wird oder Ihre Fahreignung angezweifelt werden soll – ohne rechtlichen Beistand erweist sich eine eigene Verteidigung oftmals als aussichtslos.

 

Das verkehrsrechtliche Beratungsspektrum umfasst insbesondere nachfolgende Kerngebiete:

  • Unfallabwicklung
  • Sachschaden
  • Restwert
  • Merkantiler Minderwert
  • Haftungsquote
  • Quotenvorrecht
  • Vollkaskoversicherung
  • Leasing
  • Sachverständigengutachten
  • Prüfberichte der Versicherung
  • Straßenverkehrsrecht
  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Abstand
  • Handynutzung
  • Bußgeldbescheide
  • Verwarnungsgelder
  • Ordnungswidrigkeiten
  • Alkohl- / Drogenfahrt
  • Fahrerlaubnis
  • Fahrverbot
  • MPU
  • Verkehrsstraftaten
  • Autokaufrecht / Reparatur
  • Mängel am Fahrzeug
  • Gewährleistung
  • Gewährleistungsausschluss
  • Garantie
  • Mangelhafte Reparatur
  • Abmeldung

Zur weiteren Abstimmung Ihrer verkehrsrechtlichen Fragestellung nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir kümmern uns professionell und schnell um Ihr Anliegen!