Die Verteidigung auf dem Gebiet des allgemeinen Strafrechts stellt den dritten Kernbereich der anwaltlichen Tätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Kaminski dar.
Eine Strafverfolgung kann nicht nur zu Geld- oder Freiheitsstrafen führen, sondern bringt im Regelfall erhebliche und nachteilige Konsequenzen in beruflicher und sozialer Hinsicht mit sich. In keinem anderen Rechtsgebiet wird stärker in die Interessen und Rechte eines Bürgers eingegriffen, als im Rahmen eines gegen ihn geführten Strafverfahrens. Im Zuge der Ermittlungen können Wohnungsdurchsuchungen, Beschlagnahmen oder gar der Entzug der Freiheit drohen.
Zur Hauptaufgabe des Verteidigers gehört es aus diesem Grund, den Mandanten im gesamten Strafverfahrensablauf zu vertreten und seine Interessen gegenüber den Behörden zu wahren. Bei Straftaten von Jugendlichen oder Heranwachsenden ist dabei das Jugendstrafgesetzt zu berücksichtigen. Für die Verteidigung stehen hierbei andere Grundsätze im Fokus.
Sollten Sie hingegen das Opfer einer Straftat geworden sein, kann eine Vertretung im Rahmen der Nebenklage oder zur Begleitung zur Erstellung von Strafanzeigen erfolgen. Gerade im Strafrecht ist die frühzeitige Hinzuziehung eines versierten Verteidigers notwendig, um nachteilige Konsequenzen durch unüberlegtes eigenes Handeln im Vorfeld zu vermeiden. Wenn Sie sich einem Strafverfahren ausgesetzt sehen oder ein solches befürchten, sollten Sie daher Kontakt zu uns aufnehmen. Wir kümmern uns professionell und schnell um Ihr Anliegen!