Sozialrecht

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in sämtlichen sozialrechtlichen Fragestellungen. Insbesondere im Bereich der sozialrechtlichen Leistungsverwaltung ist es für den juristischen Laien nahezu unmöglich, behördliches Verwaltungshandeln mit der notwendigen Sicherheit auf die jeweilige Rechtsmäßigkeit zu überprüfen. Die komplexe Materie erstreckt sich dabei vom Vertragsarztrecht über das Schwerbehindertenrecht, das Kranken-, Renten-, Pflege-, und Unfallversicherungsrecht bis hin zum Recht der Arbeitsförderung.

Im Sozialrecht ist Herr Rechtsanwalt Laatsch Ihr Ansprechpartner. Neben der fachlichen Betreuung einer Vielzahl von außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren im Sozialrecht bietet die Wahrnehmung von umfangreichen Fortbildungsveranstaltungen Gewähr für eine fachlich hochwertige Beratung und Vertretung. Sollte es sich nicht vermeiden lassen, so vertritt Sie Herr Laatsch vor den zuständigen Behörden und Sozialgerichten.

Das sozialgerichtliche Beratungspaktrum umfasst dabei insbesondere nachfolgende Kategorien:

  • gesetzliche Krankenversicherung
  • gesetzliche Rentenversicherung
  • Krankengeld
  • Elterngeld
  • Kindergeld
  • Schwerbehindertenrecht
  • Pflegeversicherung
  • ALG I / ALG II / Sozialhilfe

Zur weiteren Abstimmung Ihrer sozialrechtlichen Fragestellung nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir kümmern uns professionell und schnell um Ihr Anliegen!